Eibacher Hauptstraße 26
90451 Nürnberg
0911 - 4303963
Mo-Fr 8:00 - 16:00 Uhr
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  1. Allgemeines

Sämtliche Aufträge zwischen H. Bajuan (Auftragnehmerin) und
dem Auftraggeber werden aufgrund dieser Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt. Der Vertreter ist nicht berechtigt, dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich Zusagen gleich welcher Art zu machen.
Die Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Auftraggebern werden nur anerkannt, wenn die Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung abzutreten.

  1. Angebotsunterlagen

Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von der Auftragnehmerin (schriftlich oder mündlich) bestätigt werden.
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin. An den Angebotsunterlagen behält sich die
Auftragnehmerin Eigentums –und Urhaberrechte vor.
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  1. Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin ist nur verpflichtet, die in der Leistungsbeschreibung beinhalteten Arbeiten auszuführen.
Nur für die dort genannten Arbeiten gilt der vereinbarte Festpreis.
Arbeiten, die nicht vom Leistungsumfang erfasst sind, werden dem Auftraggeber mit angemessenen Stundensätzen nach tatsächlich angefallener Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
Diese Arbeiten sind vom Auftraggeber jedoch ausdrücklich anzuweisen.
Für Auftragserweiterungen gelten die Bedingungen der Leistungsbeschreibung sowie die vorliegenden AGB.
Preiszusagen und Kostenvoranschläge für die Auftragserweiterung bedürfen der Schriftform.

  1. Beauftragung von Subunternehmern

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung der Leistung geeignete Subunternehmer einzusetzen.

  1. Zugang zu den Räumlichkeiten, Unterbringung

Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeiter ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen.
Er hat einen ausreichend dimensionierten Raum zur ausschließlichen Nutzung durch den Auftragnehmer für die Unterbringung der Reinigungsgerätschaften zur Verfügung zu stellen.
Es obliegt dem Auftraggeber für alle zur Erbringung der Auftragnehmer Leistung notwendigen Voraussetzungen vor Ort zu sorgen. Insbesondere sind Strom und Wasseranschluss auf Kosten des Auftraggebers zu gewährleisten.
Der Auftraggeber hat für ausreichende Beleuchtungsmöglichkeiten zu sorgen.

  1. Preisänderungen

Sollte während der Vertragsdauer ein neuer Tarifabschluss des örtlich zuständigen Gebäudereinigerhandwerks erfolgen und eine Erhöhung der Lohnkosten verursachen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen. Dies ist vom Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
Verändert sich die Bodenbeschaffenheit des zu reinigenden Objektes, so ist der Auftraggeber verpflichtet, einer angemessenen Anpassung der Vergütung zuzustimmen.
Gleiches gilt, wenn sich durch eine Nutzungsänderung oder eine bauliche Veränderung der Räumlichkeiten ein Mehraufwand an Reinigungstätigkeit ergibt.

  1. Ausführung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach den anerkannten handwerklichen Regeln der Gebäudereiniger seine Verpflichtungen durchzuführen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für Schäden die das Reinigungspersonal verursacht zu haften.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wurde abgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

  1. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen rein netto oder innerhalb 7 Tagen mit 2 % Skonto zu erbringen.
Bei Zahlungsverzug berechnet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber Verzugszinsen und Kosten in der Höhe, wie sie der Auftragnehmerin durch die Inanspruchnahme von Krediten entstanden sind bzw. wären. Einzelpositionen werden nach erbrachter Leistung abgerechnet.
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Gegenforderungen zulässig.

  1. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn sie oder ihre Mitarbeiter die Schäden durch eine mangelhafte Durchführung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Alle darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist nach

  • 638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Aufragnehmer werden auf die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Versicherungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
Diese betragen für Personenschäden € 2.000.000,00 / Sachschäden € 1.000.000,00

  1. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter auf die Geheimhaltungspflicht und das Verbot jeglicher Akteneinsicht hinzuweisen.

  1. Unwirksamkeit

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

  1. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber ist Nürnberg.

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